Neuregelungen für den Sportbetrieb nach dem Infektionsschutzgesetz ab dem 19.05.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Siebte Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2 –Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bringt auch Lockerungen für den Sportbetrieb.
Im Folgenden habe ich zur Orientierung die ab morgen, 19.05.2021 geltenden Regelungen zusammengefast:
Allgemeine Bestimmungen
Eine Anwesenheitsdokumentation ist nach wie vor Pflicht!
Die Umkleidekabinen und Duschen bleiben geschlossen.
Die Eltern und andere Zuschauende sollen die Sportanlage während der Nutzungszeiten verlassen, auch wenn die Nachweise für einen Test, eine Impfung oder eine Genesung vorliegen.
Sport in Sporthallen
Erlaubt ist:
- ärztlich verordnetes Rehabilitations- oder Funktionstraining in festen Gruppen bis zu 10 Personen
- Training für Sporttreibende der Landes- und Bundeskader im Rahmen des Kadertrainings an ausgewiesenen Kaderstützpunkten
Ansonsten bleiben die Sporthallen weiterhin geschlossen.
Individualsport im Freien
Wieder möglich ist der Individualsport in Gruppen bis zu höchstens 5 Personen aus maximal zwei Haushalten unter Einhaltung der Abstandsregeln ohne Altersbeschränkungen.
Auf den öffentlichen Sportanlagen hat der Schul- und Vereinssport gegenüber dem Individualsport Vorrang.
Vereinssport im Freien
Erlaubt sind Trainingsgruppen mit Kindern bis einschließlich 14 Jahren in
- zwei Gruppen von je 20 Kindern plus ein Trainer/Betreuer (je eine Gruppe pro Halbfeld) oder
- vier Gruppen von je 10 Kindern plus ein Trainer/Betreuer (je eine Gruppe pro Viertelfeld),
- jeweils ohne Einhaltung eines Mindestabstandes.
Die jeweiligen Übungsleitenden müssen einen aktuellen Coronatest, eine vollständige Impfung oder eine Genesung (negativer PCR-Test nach überstandener Corona-Infektion, höchstens 6 Monate alt) nachweisen können.
Neu ist, dass Trainingsgruppen mit Sporttreibenden älter als 14 Jahre erlaubt sind in Gruppen von bis zu 10 Personen (inklusive Trainer/Betreuer) pro Halbfeld.
Der Unterschied zu den Individualsportlern ist, dass ALLE Beteiligten einen Test, eine vollständige Impfung oder eine Genesung (negativer PCR-Test nach überstandener Corona-Infektion, höchstens 6 Monate alt) nachweisen müssen. Dafür darf das Training dann auch ohne Einhaltung von Abstandregeln stattfinden.
Hier entfällt auch die Testpflicht für die, die im Rahmen des Schulunterrichts regelmäßig getestet werden.
Trainingsspiele gegen andere 10er-Gruppen sind nicht erlaubt.
Für die Überprüfung der Tests, Impfungen und Genesungen sind die jeweils für die Trainingseinheit Verantwortlichen zuständig.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Marcin Zygowski
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Abteilung Jugend, Familie, Schule und Sport
Sportamt -Sport 1-
*stellv. Fachbereichsleitung