anstehende Neuregelungen für den Sport nach der SARS-CoV2 Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

anstehende Neuregelungen für den Sport nach der SARS-CoV2 Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

9. März 2021 Allgemein 0

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportlerinnen und Sportler,

wie Sie sicherlich bereits der Presse entnommen haben, wird eine neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft treten, die auch neue Regelungen für den Sportbereich enthalten wird.
Vorbehaltlich des ausstehenden Beschlusses durch das Abgeordnetenhaus wird Vereinssport für Kinder im Alter bis 12 Jahren in Freien in festen Gruppen bis zu maximal 20 anwesenden Personen zuzüglich einer betreuenden Person zulässig sein.
Sobald die Verordnung veröffentlicht worden ist, werde ich den Reinickendorfer Vereinen den entsprechenden Link zur Verfügung stellen.

Die neue Verordnung wird voraussichtlich am Montag, den 8. März 2021 in Kraft treten. Da dies jedoch ein gesetzlicher Feiertag ist, werden die die Sportanlagen betreffenden Änderungen erst ab Dienstag, 9. März 2021 umgesetzt.

Das bedeutet, dass auf den öffentlichen Sportanlagen ab Dienstag, den 09.03.2021 im Rahmen der Vergabe der Trainingsbetrieb mit Kindern bis 12 Jahren in festen Gruppen bis max. 20 Personen pro Halbfeld aufgenommen werden kann.

Folgende Konstellationen sind möglich:

  • zwei Gruppen von je max. 20 Kindern plus eine betreuende Person (je eine Gruppe pro Halbfeld) oder
  • vier Gruppen von je 10 max. Kindern plus eine Betreuende Person (je eine Gruppe pro Viertelfeld).

Die Gruppen dürfen sich untereinander nicht vermischen.
(Ausdrücklich nicht möglich sind daher Gruppen von 20 Kindern plus 2 betreuende Personen.)

Es besteht die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation durch die Vereine.

Aufgrund der Erfahrungen aus der Zeit vor November 2020 möchte ich an dieser Stelle noch einmal eindringlich darauf hinweisen, dass die Eltern der sporttreibenden Kinder sich während des Trainings nicht auf der Sportanlage aufhalten dürfen. Sowohl auf als auch vor der Sportanlage sind Gruppenbildungen zu vermeiden.

Umkleidekabinen und Duschen stehen nicht zur Verfügung – Außentoiletten werden geöffnet.

Die öffentlichen Sportplätze sind mit Sportplatzwarten bis 20.00 Uhr besetzt. (Die Sportanlage am Schäfersee bleibt wegen Baumaßnahmen geschlossen.)

Weiterhin möglich ist der Individualsport nun in Gruppen bis zu höchstens 5 Personen aus maximal zwei Haushalten unter Einhaltung der Abstandsregeln ohne Altersbeschränkungen. Bitte beachten Sie, dass auf den öffentlichen Sportanlagen der Vereinssport gegenüber dem Individualsport Vorrang hat.

Wir werden uns bemühen, das zulässige Training auch während der Osterferien zu ermöglichen.
Bitte kommunizieren Sie diese Informationen innerhalb Ihres Vereines.
Vielen Dank für Ihre Mühe,

Mit freundlichen Grüßen,
Ilka Grafschmidt

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport
Fachbereichsleiterin Sport
Sport L

Eichborndamm 215
D-13437 Berlin

Schreibe einen Kommentar

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen